Zitat von Auron Wer Probleme mit seinem wiederhergestellten Equip hat, soll sich bitte bei mir melden, auch was den Steine-Bug betrifft, also dass man keine Steine in die Rüssi / Waffe einfügen kann.
Das liest sich doch vernünftig! Hoffentlich gehts schnell Details siehe pn, thx
Na Super, jetzt kann ich noch nicht mal wenigstens die defekten Teile nutzen, weil sie auf mysteriöse Art und Weise mein Inventar verlassen haben - ohne irgendeinen Kom. Ich könnte nicht mal sagen, wer es rausgenommen hat. Ganz zu schweigen was nun. Mit der King hätt ich wenigstens ein bischen farmen können, aber so ganz ohne def...
Nö, kein Bock mehr
Wenigstens werden inzwischen alle Anderen gewarnt das die IS-Sachen alle Schrott sind. Ich guck irgendwann mal rein... vlt. wird psg ja mal wieder interessant
Tuf, ich mag hier innerhalb von 2 Tagen Beweise für deine Aussagen oder n Statement von Ventus selbst sehen, dafür darfst du selbst sorgen, am sonsten wirst du hier und im neuen Forum bestraft.
Les dein PM .... Da ist ein Screen von dem Verlauf des Gesprächs ..... Was sagste jetzt ? Oder suchst du nach Ausreden ? Bei den anderen Beiträgen einfach wegschauen aber bei sowas aber abdrehen .....
€ : ging net ..... hier ..... wenn du es unbedingt " HIER " haben willst
Dann ist es, da ich auf Ventus Ehrlichkeit vertraue und ich selbst niemals Hilfe in der Hinsicht abgelehnt habe, von der Obrigkeit so angeordnet und dieser Satz dürfte jetzt alles nötige beinhalten an Antworten, wenn man ihn versteht.
Tuf, ich hoffe auf dein tiefstes Verständnis, wenn du dein Eq als letzter bekommst. So frech bin ich jetzt einfach mal. Abgesehen davon, dass ich deinen Acc ohnehin noch nicht bearbeiten kann, macht's auch mehr Sinn.
Und jetzt hast du auch deine gewünschte Angabe, an welcher Stelle du kommst beim Eq, du hast dir ja eine Vorgehensweise gewünscht, auf dich bezogen weißt du's jetzt.
Edit: Achja. Kann's sein, dass du meinst, ich selbst hätte die Hilfe von Ven abgelehnt nach dem Motto "misch dich nicht ein, mein Sandkasten"?
Erst einmal gehst du ab weil du denkst, dass ich bastel mir da etwas in meinem Universum zusammen und willst innerhalb von 2 Tagen Beweise oder Statemant von VenTus.
Da hast du es erhalten, kannst einfach nix mehr sagen und lässt es an mir raus ?
Ich setze auch hiermit eine Frist auf und weise auf den BGB § 312e Nr. 1 besonders Abs. 1 und 2 hin, Da in diesem Acc Geld geflossen ist. Denn ich finde es unglaublig lediglich NUR aus Trotz so eine Meldung hier durchzubringen, obwohl keine Forum Regeln gebrochen wurden.
Somit wird die Situation sonst rechtliche Konsequenzen haben, denn es standen genug Zeit (1) zur verfügung.
Erst ein mal, um dich aus deinem Universum rauszubringen, denn scheinbar hast du da tatsächlich ein eigenes im Köpfchen, in dem Sinne Glückwunsch zu einer prächtigen Fantasie (oder dem Mangel an Verständnis für die Realität? Wollen wir mal nicht genauer eingehen drauf)
Weder Coins noch Equip sind eine Dienstleistung. Ich zitiere mal:
ZitatPSG Network ist eine Plattform ohne Gewinnerzielungs-Absicht. Jeder der diese Plattform unterstützen möchte, kann dies durch eine Spende tun, damit Kosten für Server, Domain weiterhin bezahlt werden können.
Alles Geld, was du "reingesteckt" hast, war eine reine Spende, alle Coins etc sind ein kleines Dankeschön seitens des Teams und der Server-Administration dafür, dass du hilfst, ihn aufrechtzuerhalten. Dankeschön, KEINE Dienstleistung. Du hast keinen Vertrag abgeschlossen, du hast keinen Kauf getätigt. Soweit klärchen? Bei deinem Intellekt dürftest du das verstehen.
Beweise will ich, aber klar. Warum? Weil ich dir am sonsten Urlaub für Hetze und Lügenmärchen über Teamler auf den Hals getascht hätte.
Ich kann nichts sagen und lasse es an dir aus? Frag deine Logik, was daran nicht stimmt. Ich sage nichts und das ganze nicht gesagte kriegst du ab oder wie meinste? Tuf, ich weiß aus früheren Begebenheiten, hab dich seit 6-8 Monaten oft genug gelesen, dass du dir manchmal etwas zusammenklebst und sobald du dich darauf versteifst, du nicht mehr loslässt und dich irgendwann nur noch wiederholst oder dir gar selbst widersprichst.
Was die "Frist" nach BGB angeht, steht ja oben schon was zu.
Ich denke, das dürfts ja sein. Bitte achte, so gut du eben kannst, auf die Foren-Regeln, denn die sind nicht so einfach wie du meinst. Auch Flamen, Hetze, ungebührliches Verhalten etc werden bestraft, und all das braucht KEINE direkte Beleidigung. Du weißt selber, was du ehemals alles geschrieben hast und meintest, dich aus der Schlinge halten zu können, ich bräuchte nur 2-3 Threads aus dem letzten halben Jahr wieder ans Tageslicht bringen und du würdest mit nem Permabann heimgehen. Mach ich aber nicht, weil ich mir vorgenommen habe, nichts vor meiner MOD-Zeit hier zu bewerten und zu bestrafen und daran versuche ich mich stets zu halten.
ZitatIch setze auch hiermit eine Frist auf und weise auf den BGB § 312e Nr. 1 besonders Abs. 1 und 2 hin
§312: hier steht bei mir: Abweichende Vereinbahrung. 1.)von den vorschriften dieses untertitels darf, soweit nicht ein anderes besrimmt ist, nicht zum Nachteil des verbrauchers oder kunden abgwichen werden. 2.)die vorschriften dieses untertitels finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, auch anwendung, wenn sie durch anderwertige gestaltung umgangen wird. is im abschnitt 3...schuldverhältnisse aus verträgen entweder is mein bgb schon was älter oder ich weiss net... naja Unop, du has keinen vertrag gemacht^^ edit: das war f net e^^ e: 1§ 312e. Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr. (1) [1] Bedient sich ein Unternehmer zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrags über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen eines Tele- oder Mediendienstes (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), hat er dem Kunden
* 1. angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann, * 2. 2die in Artikel 246 § 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmten Informationen rechtzeitig vor Abgabe von dessen Bestellung klar und verständlich mitzuteilen, * 3. den Zugang von dessen Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen und * 4. die Möglichkeit zu verschaffen, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern.
[2] Bestellung und Empfangsbestätigung im Sinne von Satz 1 Nr. 3 gelten als zugegangen, wenn die Parteien, für die sie bestimmt sind, sie unter gewöhnlichen Umständen abrufen können. (2) [1] Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 findet keine Anwendung, wenn der Vertrag ausschließlich durch individuelle Kommunikation geschlossen wird. [2] Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 findet keine Anwendung, wenn zwischen Vertragsparteien, die nicht Verbraucher sind, etwas anderes vereinbart wird. (3) [1] Weitergehende Informationspflichten auf Grund anderer Vorschriften bleiben unberührt. 3[2] Steht dem Kunden ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu, beginnt die Widerrufsfrist abweichend von § 355 Abs. 3 Satz 1 nicht vor Erfüllung der in Absatz 1 Satz 1 geregelten Pflichten.